Petition an den Dresdner Stadtrat zur Beförderung von Anwohnerinteressen beim Betrieb der Containersiedlung in Sporbitz

Ein augenfällig mit der geplanten Containersiedlung im Zusammenhang stehendes Anwohnerinteresse bildet die Wahrung der persönlichen Sicherheit. Die Initiatoren von sporbitz-aber-sicher.de haben dahingehend, auf eine Anregung und unter Mitwirkung aus der Anwohnerschaft der Alten Schule in Sporbitz, die nachfolgend aufgeführte Petition an den Dresdner Stadtrat eingereicht.

Gerne können Sie diese Petition im Petitionsportal der Stadt Dresden über einen Aufruf unter:

https://apps.dresden.de/ords/f?p=1610:3:::NO::P3_P_ID:17903

unterstützen. Betätigen Sie dazu am unteren linken Ende der aufgerufenen Seite die Schaltfläche„e‑petition mitzeichnen“ und nehmen Sie auf der Folgeseite die erforderlichen Eintragungen vor. Eine hohe Anzahl von Unterstützern vermittelt den Verantwortlichen ggf. ein Bild von der Verankerung des Anliegens in der Bürgerschaft.

„Beförderung von Anwohnerinteressen bei der Einrichtung und dem Betrieb der Containersiedlung im Schulhof der „Alten Schule“ in Sporbitz

Der Stadtrat möge gegenüber dem Bürgermeister auf den Einbezug von Anwohnerinteressen, wie etwa Aspekten der Anwohnersicherheit bei der Errichtung und dem Betreiben der geplante Containersiedlung auf dem Schulhof der Alten Schule in Sporbitz hinwirken.

Im Rahmen der Beantwortung einer Bürgeranfrage in der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben vom 23.11.2022 verdeutlichte die Verwaltung, daß bei der Auflegung eines Sicherheitskonzeptes für den Betrieb der geplanten Containersiedlung auf dem Schulhof der Alten Schule in Sporbitz die Sicherheitsinteressen der Anwohner keine Berücksichtigung finden sollen. Gegenstand des Konzeptes sei hingegen die Sicherheit der anvisierten Bewohner der Einrichtung und die Sicherstellung des störungsfreien Betriebs. Die Schwerpunkte lägen dabei bei den baulichen Anlagen sowie den Prozessabläufen des Betriebs.

Durch den Betrieb einer Ansiedlung sind immer auch die Interessenslagen der angestammten Bewohner der anrainenden Quartiere betroffen. Dazu gehören zuvörderst die Aspekte der persönlichen Sicherheit.

Die Einbettung einer nicht geringen Anzahl von Personen in eine entwickelte Sozialumgebung, wie etwa eine ausgeprägte örtliche Gemeinschaft, birgt stets auch Konfliktpotentiale. Bestimmt sich der einzubettende Personenkreis mit seiner Herkunft aus einem zur Umgebung verschiedenen Kulturkreis, sind diese Potentiale auch durch kulturelle Differenzen geprägt. Wohlunterschiedene Grundwertvorstellungen formen über unterschiedlich ausgerichtete nichtrechtliche Instanzen der Sozialerziehung unterschiedliche Wertegefüge aus. Gelebte Bräuche und Sitten erzeugen unterschiedliche Verständnisse von Formen und zulässigen Grenzen des sozialen Umganges. Tradierte Codierungen (soziale Codes) bergen Möglichkeiten zu Mißverständlichkeiten.

Darüberhinaus mindert eine Herauslösung von Personen aus ihrem sozialen Umfeld die gruppenbasierte Sozialkontrolle. Dieser Effekt erfährt eine zusätzliche Verschärfung noch durch mögliche Begleitumstände, in denen aus dem ursprünglichen Sozialzusammenhang herausgelöste Personen emotional fordernde bzw. existenzielle Lebenssituationen bewältigen mußten.

All diese Umstände haben die Anwohner der geplanten Containersiedlung im Schulhof der Alten Schule in Sporbitz nicht zu vertreten. Vielmehr konnten sich die Bürger in ihrer angestammten Heimat ein selbst bestimmtes Leben einrichten und nach Maßgabe ihrer ausgeprägten Lebensvorstellungen eine wertevermittelnde, örtliche Gemeinschaft ausbilden. Es sind keinerlei Hinweise erkennbar, daß eine Mehrheit von ihnen die Neigung verspürt, jene grundlegenden Modalitäten ihres Zusammenlebens in Teilen neu auszuhandeln.

Der Stadtrat möge sich mit der Thematik der Errichtung der Containersiedlung auf dem Schulhof der Alten Schule auseinandersetzen, die Berücksichtigung der Anwohnerinteressen bei der Errichtung sowie dem Betrieb der Containersiedlung ergründen und im Dialog mit den Anwohnern in seinem Verantwortungsbereich geeignete Ansätze der Berücksichtigung von Anwohnerinteressen gegenüber der Verwaltung zur Geltung bringen.“